Herzlich willkommen auf alpwandern!
Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular! Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, Aufträge und natürlich über Ihr Feedback!
Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt beim Wanderleiter. Sie basiert in der Regel auf einem Programm oder einer Ausschreibung. Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich (E-Mail, SMS oder per Post) zu
erfolgen.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wanderleiters.
2. Pauschalpreis
Der Pauschalpreis enthält alle Leistungen, die auf der Website des Wanderleiters oder in einer Offerte bzw. in einem Vertrag geregelt sind. Zusatz-Leistungen werden dem Kunden verrechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Für Tages- oder Halbtageswanderungen ist der Pauschalpreis 8 Tage im Voraus bezahlbar. In besonderen Fällen sind Barzahlungen bis vor Beginn der Wanderung zulässig.
Bei mehrtägigen Wanderungen ist die Pauschale spätestens 30 Tage vor Wanderbeginn zu bezahlen.
Der Wanderleiter ist berechtigt, nach erfolgter Anmeldung eine
Anzahlung zu verlangen.
4. Rücktrittsbedingungen
Jede Annullierung muss dem Wanderleiter schriftlich mitgeteilt werden, per E-Mail oder per Post.
Bei halb- oder eintägigen Wanderungen bleibt eine Absage durch den Kunden bis 8 Tage vor Wanderantritt ohne Kostenfolge. Im Falle einer späteren Absage oder bei Nichtantreten der Wanderung schuldet der Kunde den vollen Betrag.
Bei vorzeitiger Absage einer mehrtätigen Tour entstehen dem Kunde folgende Kosten:
Wird eine Wanderung durch den Wanderleiter auf Grund der schlechten Wettervorhersage oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, wird der bezahlte Betrag dem Kunden zurückerstattet. Es werden keine weiteren Entschädigungen entrichtet.
5. Programmänderungen
Wanderungen oder andere Aktivitäten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Falls besondere Verhältnisse es erfordern, kann der Wanderleiter Programmänderungen vornehmen. In diesem Fall kann keine Entschädigung verlangt werden.
6. Sicherheit
Der Wanderleiter ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Kunden. Daher
behält er sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung
oder mangelnder körperlichen Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.
7. Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die Annullierungsversicherung sind
Angelegenheit des Kunden.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist das Schweizer Recht; Gerichtsort ist Raron / VS
Mai 2012
Karl Henzen