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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Wanderleiter. Sie basiert in der Regel auf einem Programm oder einer Ausschreibung. Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich (E-Mail, SMS oder per Post) zu

erfolgen.

 

Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wanderleiters.

        

2. Pauschalpreis
Der Pauschalpreis enthält alle Leistungen, die auf der Website des Wanderleiters oder in einer Offerte bzw. in einem Vertrag geregelt sind. Zusatz-Leistungen werden dem Kunden verrechnet.

 

3. Zahlungsbedingungen
Für Tages- oder Halbtageswanderungen ist der Pauschalpreis 8 Tage im Voraus bezahlbar. In besonderen Fällen sind Barzahlungen bis vor Beginn der Wanderung zulässig.

 

Bei mehrtägigen Wanderungen ist die Pauschale spätestens 30 Tage vor Wanderbeginn zu bezahlen.

Der Wanderleiter ist berechtigt, nach erfolgter Anmeldung eine

Anzahlung zu verlangen.

 

4. Rücktrittsbedingungen

Jede Annullierung muss dem Wanderleiter schriftlich mitgeteilt werden, per E-Mail oder per Post.

 

Bei halb- oder eintägigen Wanderungen bleibt eine Absage durch den Kunden bis 8 Tage vor Wanderantritt ohne Kostenfolge. Im Falle einer späteren Absage oder bei Nichtantreten der Wanderung schuldet der Kunde den vollen Betrag.

 

Bei vorzeitiger Absage einer mehrtätigen Tour entstehen dem Kunde folgende Kosten: 

  • ·         Absage 40 – 31 Tage vor Tourenbeginn:          10 %
  • ·         Absage 30 – 16 Tage vor Tourenbeginn:          30 %
  • ·         Absage 15 -  11 Tage vor Tourenbeginn           50 %
  • ·         Absage 10 -  0 Tage vor Tourenbeginn:            100%

 Wird eine Wanderung durch den Wanderleiter auf Grund der schlechten Wettervorhersage oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, wird der bezahlte Betrag dem Kunden zurückerstattet. Es werden keine weiteren Entschädigungen entrichtet.

  

 

5. Programmänderungen

Wanderungen oder andere Aktivitäten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Falls besondere Verhältnisse es erfordern, kann der Wanderleiter Programmänderungen vornehmen. In diesem Fall kann keine Entschädigung verlangt werden.

 

  

6. Sicherheit
Der Wanderleiter ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Kunden. Daher behält er sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlichen Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.

 

7. Versicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die Annullierungsversicherung sind

Angelegenheit des Kunden.

 

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist das Schweizer Recht; Gerichtsort ist Raron / VS

 

 

Mai 2012

 

Karl Henzen